Biosicherheit
Saison der Marmorierten Baumwanze 2023-2024
Da die Schifffahrtsindustrie fast 90 % des Welthandels ausmacht, sind Schiffe ein entscheidender Faktor für die Übertragung von Organismen aus verschiedenen geografischen Gebieten. Biosicherheitsmaßnahmen sind daher von größter Wichtigkeit. Die BMSB (vom englischen Namen Brown Marmorated Stink Bug, umgangssprachlich auch „Stinkwanze“) ist in Ozeanien nicht heimisch und verursacht schwere Schäden an Obst- und Gemüsekulturen, wenn sie in die dortige Fauna eindringt. Obwohl diese Wanze in Asien und den USA ein bekannter landwirtschaftlicher Schädling ist, hat sie sich in Ozeanien bislang noch nicht ausgebreitet.
Dies ist das Ergebnis strenger Biosicherheitsmaßnahmen, die von den australischen und neuseeländischen Behörden zur Bekämpfung der BMSB in der Region eingeführt wurden. Höegh Autoliners achtet sehr darauf, dass die BMSB nicht nach Australien und Neuseeland eingeschleppt wird, und ist dankbar für alle Anstrengungen, die unsere Kunden unternehmen, um das diesbezügliche Risiko zu verringern.
Das Department ofAgriculture and Fisheries and Forestry (DAFF) und das Ministry of Primary Industries (MPI) haben offizielle Vorschriften für die Einfuhr von Fracht während der BMSB-Saison 2022-2023 erlassen.
Für Neuseeland gilt die diesjährige BMSB-Saison für Güter, die zwischen dem 01. September 2023 (Verschiffungsdatum) und dem 30. April 2024 (Ankunftsdatum) verladen werden. Für Australien gilt die Saison zwischen dem Verschiffungsdatum 01. September 2023 und dem Ankunftsdatum 30. April 2024. Alle Ladungen aus den folgenden Hochrisikoländern müssen vor dem Versand entweder durch Begasung oder Hitze behandelt werden.
Fracht nach Australien mit einer gültigen NUFT-Erklärung ist von der Behandlung befreit, wenn die Produktion nach dem 01. Dezember 2023 begonnen hat. NUFT ist nicht anwendbar für Fracht, die in den oben blau markierten Ländern produziert wird. NUFT ist nur für Australien anwendbar.
Zwischen dem 01. September und dem 01. Dezember muss jegliche Fracht für Australien und Neuseeland mindestens 120 Stunden vor Betriebsbeginn im jeweiligen Verladehafen angeliefert werden, sofern nichts anderes mit Höegh Autoliners oder den Agenten vor Ort vereinbart wurde.
Bei Projektladungen muss das gesamte Projekt bis spätestens 120 Stunden vor dem Auslaufen angeliefert werden, um genügend Zeit für das Stauen und die Behandlung zu gewährleisten. Sollte die Ladung nicht zur Verfügung stehen, kann Höegh Autoliners nicht garantieren, dass die Ladung zum frühesten Abfahrtszeitpunkt verschifft werden kann, sodass es zu einer gemäß unserer Planung erfolgenden Verschiebung kommen kann.
„Als weltweit führender Anbieter von Seetransportdienstleistungen legen wir großen Wert auf den Schutz des ökologischen Gleichgewichts in den Regionen, in denen wir tätig sind. Wir verpflichten uns, unseren Teil dazu beizutragen, und laden unsere Kunden und Partner ein, sich uns anzuschließen, um nachhaltige Schifffahrtspraktiken zu unterstützen und die Umwelt zu schützen", sagt Sebjørn Dahl, COO von Höegh Autoliners.
Wir möchten alle Kunden daran erinnern, dass der Verlader die alleinige Verantwortung und das alleinige Risiko trägt, dass die zur Verschiffung bereitgestellte Ladung sauber genug ist, um den Anforderungen des Landes zu entsprechen, in dem sie verladen, gegebenenfalls umgeladen und entladen wird. Der Verlader haftet für alle Kosten, Ausgaben und Verluste, die sich aus einer Verletzung dieser Gewährleistungen ergeben, einschließlich u. a. für alle Kosten im Zusammenhang mit einer Sekundärbehandlung, die dadurch entstehen, dass die Ladung aus irgendeinem Grund außerhalb der 120-Stunden-Frist behandelt wird.
Die Behandlung ist in allen größeren Verladehäfen von Höegh Autoliners in Europa möglich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Kundendienst und/oder Ihren Agenten vor Ort.